Die KfW teilte am 10.02.2021 mit, dass Unternehmen, die im Jahr 2020 den KfW-Unternehmerkredit, den KfW-Gründerkredit (Universell) oder die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen genutzt haben, zusätzlich ab sofort auch den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 beantragen können.
Der KfW-Schnellkredit kann für Anschaffungen/Investitionen sowie laufende Kosten/Betriebsmittel verwendet werden und ist zu 100% von der KfW abgesichert. Dies verbessert die Realisierungswahrscheinlichkeit bei Ihrer Hausbank.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit:
• Maximaler Kreditbetrag:
o 300.000€ (Unternehmensgruppe mit bis zu 10 Angestellten)
o 500.000€ (Unternehmensgruppe mit 11 bis 50 Angestellten)
o 800.000€ (Unternehmensgruppe ab 50 Angestellte)
• 3,00% Sollzins p.a.
• Bis zu 10 Jahre Laufzeit • Maximal 2 Jahre tilgungsfrei
Je Unternehmensgruppe können maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden.
Gern unterstützen wir Sie mit unserem Expertenteam bei Ihren Finanzierungsvorhaben und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Tel. 0531 180 59 300
E-Mail info@i-unit.de
Quelle: www.kfw.de