Corona-Hilfe | KfW-Schnellkredit ergänzend beantragen

ertragssteigerung

Die KfW teilte am 10.02.2021 mit, dass Unternehmen, die im Jahr 2020 den KfW-Unternehmerkredit, den KfW-Gründerkredit (Universell) oder die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen genutzt haben, zusätzlich ab sofort auch den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 beantragen können.

Der KfW-Schnellkredit kann für Anschaffungen/Investitionen sowie laufende Kosten/Betriebsmittel verwendet werden und ist zu 100% von der KfW abgesichert. Dies verbessert die Realisierungswahrscheinlichkeit bei Ihrer Hausbank.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit:

•   Maximaler Kreditbetrag:

      o   300.000€ (Unternehmensgruppe mit bis zu 10 Angestellten)

      o   500.000€ (Unternehmensgruppe mit 11 bis 50 Angestellten)

      o   800.000€ (Unternehmensgruppe ab 50 Angestellte)

•   3,00% Sollzins p.a.

•   Bis zu 10 Jahre Laufzeit •   Maximal 2 Jahre tilgungsfrei

Je Unternehmensgruppe können maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden.

Gern unterstützen wir Sie mit unserem Expertenteam bei Ihren Finanzierungsvorhaben und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Tel. 0531 180 59 300

E-Mail info@i-unit.de

Quelle: www.kfw.de

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